Beschluss Antrag 1: Fahrtkostenerstattung Fahrrad
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Mitarbeitende in diözesanen Gremien können bei der Fahrtkostenabrechnung auch Strecken abrechnen, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden. Es gelten die gleichen Abrechnungs-voraussetzungen, wie bei Fahrtkostenabrechnungen für Strecken, die mit dem Auto gefahren wurden. Diese Regelung gilt rückwirkend für das Jahr 2021.
Begründung:
Bisher ist eine Abrechnung für Strecken, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, nicht möglich. Um die Nachhaltigkeit von diözesaner Arbeit zu verbessern, soll dies nun möglich werden. Die Angleichung an den erstatteten Betrag für Strecken, die mit dem Auto gefahren wurden, soll ein deutlicher Anreiz sein, insbesondere kurze Strecken nachhaltiger zurückzulegen.
Antragsteller: Diözesanvorstand und Diözesanleitung
Abstimmungsergebnis: | |
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Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |