Die Diözesanversammlung (DV) ist unser höchstes Gremium, das ein- bis zweimal im Jahr zusammenkommt. Hier treffen Vertreter*innen der Stufen, Bezirke, diözesanen Arbeitskreise und Gäste aufeinander, um die Zukunft unseres Verbandes zu gestalten. Dieser Termin ist von großer Bedeutung, denn auf der DV üben wir nicht nur demokratisches Handeln und Verhalten aus, sondern sie fördert auch den Austausch innerhalb unserer Diözese. Hier könnt ihr aktiv am Gestaltungsprozess unseres Verbandes teilnehmen.
Während der DV präsentieren der Vorstand und die Diözesanleitung die Aktivitäten des vergangenen Jahres. Darüber hinaus bietet ein Studienteil den Delegierten die Möglichkeit, sich inhaltlich weiterzubilden. Natürlich kommt auch die gesellige Seite nicht zu kurz, und am Abend können wir uns gemütlich austauschen. Das Herzstück der Versammlung sind jedoch die Beschlüsse, die gefasst werden. Diese betreffen wichtige Angelegenheiten wie die Gründung neuer Ausschüsse, die Festlegung neuer Schwerpunktthemen, die Planung von Diözesanlagern, politische Stellungnahmen und vieles mehr.
Die Beschlüsse haben wir für Euch gesammelt, soweit sie im Diözesanbüro protokolliert sind. Ihr könnt sie hier einsehen:
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DPSG-Diözesanversammlung 2025
Die Diözesanversammlung hat die Einrichtung eines Auschusses zur Reform der Bezirksebene im DPSG Diözesanverband Speyer beschlossen. Dieser Ausschuss setzt die Arbeit des Bezirk-Prüfausschusses fort. Beschluss 2: Ausschuss zur Reform Bezirksebene im DV Speyer Antragssteller: Diözesanleitung und Diözesanvorstand Die Arbeit des Bezirk-Prüfausschusses wird in einem weiteren Ausschuss fortgeführt, der die Ergebnisse des Prüfausschusses 2024 konkretisiert und…
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DPSG-Diözesanversammlung 2016
Beschluss 5: Festlegung und Veröffentlichung der Bezirksgrenzen Die Diözesanversammlung beschließt die Gebiete der bestehenden vier Bezirke im Diözesanverband Speyer wie folgt festzulegen: Bezirk Ludwigshafen: Bezirk Haardt: Bezirk Trifels: Bezirk Saarpfalz: Begründung:Laut Satzung legt die Diözesanversammlung die Bezirksgrenzen fest. Es gibt noch viele „weiße Flecken“ auf der Karte des Diözesanverbands, deren Zuordnung zu einem Bezirk entweder…
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DPSG-Diözesanversammlung 2017
Beschluss 4: Verlängerung des Pachtvertrages für den Jugendzeltplatz Kaiserbachtal mit dem Landkreis Südliche Weinstraße Die Diözesanversammlung beschließt: Die Diözesanversammlung beauftragt die Mitglieder des Jugendwerk St. Georg Speyer e.V. die Verhandlungen zur Verlängerung des Pachtvertrages für den Jugendzeltplatz Kaiserbachtal mit dem Landkreis Südliche Weinstraße zu führen. Bei den Verhandlungen soll insbesondere bei den folgenden Punkten ein…
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2. DPSG-Diözesanversammlung 2021
Beschluss Antrag 1: Fahrtkostenerstattung Fahrrad Die Diözesanversammlung möge beschließen:Mitarbeitende in diözesanen Gremien können bei der Fahrtkostenabrechnung auch Strecken abrechnen, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden. Es gelten die gleichen Abrechnungs-voraussetzungen, wie bei Fahrtkostenabrechnungen für Strecken, die mit dem Auto gefahren wurden. Diese Regelung gilt rückwirkend für das Jahr 2021.Begründung:Bisher ist eine Abrechnung für Strecken, die…
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DPSG-Diözesanversammlung 2009
Beschluss 3: Formale Voraussetzungen für Modulteamerinnen und -teamer Die Diözesanversammlung hat beschlossen: Modulteamerinnen und -teamer werden vom Diözesanvorstand berufen. Voraussetzung hierfür ist: Für die Berufung zur/zum verantwortliche/n Teamer/in gilt zusätzlich die Regelung aus dem Gesamtverbandlichen Konzept „Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder“ [*]: „Die verantwortlichen Teamer/innen im Bereich der Module haben ihre Woodbadge-Ausbildungabgeschlossen.“Mindestens zwei Drittel der…
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DPSG-Diözesanversammlung 2015
Beschluss 2: Parität der Bezirksvorsitzenden Antragsgegenstand: Parität der BezirksvorsitzendenDie Diözesanversammlung möge die Parität der Bezirksvorsitzenden beschließen:Die Diözesanversammlung spricht sich dafür aus, dass die Bestimmung zur Parität von Bezirksvorsitzenden gelockert wird. Lockerung bedeutet, wenn keine weibliche Bewerberin ODER kein männlicher Bewerber vorhanden ist, kann der zweite Vorsitzenden-Posten durcheine Person des gleichen Geschlechts besetzt werden. Die Diözesanversammlung…
