DPSG-Diözesanversammlung 2025
DPSG-Diözesanversammlung 2025

DPSG-Diözesanversammlung 2025

Die Diözesanversammlung hat die Einrichtung eines Auschusses zur Reform der Bezirksebene im DPSG Diözesanverband Speyer beschlossen. Dieser Ausschuss setzt die Arbeit des Bezirk-Prüfausschusses fort.

Beschluss 2: Ausschuss zur Reform Bezirksebene im DV Speyer

Antragssteller: Diözesanleitung und Diözesanvorstand

Die Arbeit des Bezirk-Prüfausschusses wird in einem weiteren Ausschuss fort­ge­führt, der die Ergebnisse des Prüfausschusses 2024 konkretisiert und zwei Abstimmungsvorlagen erarbeitet. Zur nächsten Diözesanversammlung 2026 wird der Ausschuss zwei Konzepte über die Zukunft der Bezirke vorlegen.

Der Ausschuss soll sich hierzu objektiv mit den beiden Szenarien 1.2 „Die Bezirke zukunftsfähig zu gestalten“ und 2.2 „Die Bezirke auflösen – Strukturen weiterhin erhalten (geographische Beziehungen bspw.)“ aus dem vorhergegangenen Prüfausschuss befassen.

Folgende Punkte sollen dabei ausgearbeitet werden:

  • Welche Aufgaben obliegen der Bezirksebene aktuell? Wie werden diese in Vakanz kompensiert?
  • Welche Aufgaben kommen in beiden Fällen auf die Diözesanebene sowie die
    (Stammes-)leitungen zu?
  • Einigung auf eine einheitliche Kommunikationsplattform, die auch die Basis erreicht (Mitglieder unter den Stammesleitungen). Damit sollen auch die Leitenden unterstützt werden durch Austauschmöglichkeiten über Gruppenleitungen und Stämme hinweg. (Evaluation der aktuell eingesetzten Plattformen)
  • Erarbeitung von Methoden, wie eine Partizipation aller Stämme gewährleistet werden kann
Begründung:

Die Ergebnisse des „Prüfausschuss für die Bezirksebene im DV Speyer“ zeigen klar, dass die Bezirksebene im aktuellen Zustand nicht zukunftsfähig ist. Daher soll sich ein Arbeitskreis gründen, der eine Reform der Bezirke ausarbeitet.

Relevante Paragraphen aus der Diözesansatzung sind §20, 24, 33, 41, 42, 55.

Fall 1:

Die Bezirksebene bleibt erhalten unter der Vorgabe, dass sie an sich zukunftsfähig gestaltet wird.

Die Mehrheit der Diözesanversammlung tendiert zu einer Reform, bei der die Bezirksebene vollständig erhalten bleibt (Szenario 1.2). Oberstes Ziel dieses Szenarios ist es, die vakanten Ämter zu besetzen und das Aufgabenprofil zu schärfen. Wichtig hierfür sind regelmäßige Veranstaltungen. Dabei könnte eine (hauptamtliche) Bezirksbeauftragte hilfreich sein, die bei organisatorischen und Wissens-Fragen hilft, z. B. einem einheitlichen Prozess zur Planung von Veranstaltungen. Neben der Diözesanversammlung können andere zentrale Versammlungen wie eine StaVo-Hauptversammlung den nötigen Zusammenhalt schaffen.

Fall 2:

Die Bezirksebene wird aufgelöst.

Alternativ werden die Bezirke aufgelöst, um Kräfte auf Diözesanebene zu bündeln. Dabei werden funktionierende Strukturen beibehalten (Szenario 2.2). Die Satzung des Diözesanverbandes ist dahingehend zu ändern, dass die Stämme eine eigene Hauptversammlung einberufen müssen, um stufenweise Delegierte auf die Diözesanversammlung zu entsenden (vgl. Bezirkskonferenz/Stufenkonferenz). Das soll verhindern, dass das Plenum der Diözesanversammlung zu groß wird und ausschließlich Stammesvorstände daran teilnehmen können.

Die Bezirks – e.V.s werden gebeten, ihre Satzung zu prüfen, wenn die Bezirksebene aufgelöst wird. Das Jugendwerk St. Georg Speyer e.V. wird gebeten, zu prüfen, ob eine zentrale Verwaltung des Verleihs von Materialen zusammen mit dem Diözesanbüro möglich ist und mittels einer geeigneten Plattform organisiert werden kann, die das Ausleihen dezentral bei den Stämmen gelagerter Materialien ermöglicht.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:17
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:1