Für Dein ehrenamtliches Engagement als ehrenamtliche Leiterin oder Leiter im Zeltlager, auf Gruppenfahrten etc. und zum Besuch von Ausbildungsveranstaltungen steht Dir in Rheinland-Pfalz das Recht zu, Dich von Deinem Beruf für einige Tage im Jahr freistellen zu lassen. Wie das funktioniert, findest Du hier:
Für wen?
Menschen über 16 Jahren, die ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätig sind. Für Ihre Tätigkeit in Zeltlagern, Jugendherbergen und Begegnungsstätten, bei Veranstaltungen zu Sport, Jugendkultur, Erholung und Freizeitgestaltung, sowie bei Jugendwanderungen und internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen werden ihnen bis zu 12 Tagen Freistellung gewährt. Das gleiche gilt für den Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen, wenn diese einer der oben genannten Aufgaben dienen oder auf sie vorbereiten.
Voraussetzungen
Du musst mind. 16 Jahre alt sein. Die Veranstaltungen müssen von anerkannten Trägern (also z.B. der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg) durchgeführt werden. Die Antragsunterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Was gibt’s?
Von Deinem Arbeitgeber eine Freistellung von bis zu 12 Tagen im Jahre, in denen kein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung besteht. Allerdings gewährt das Land für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung einen Ausgleich bis zu einem Betrag von 60 € (!).
Und so funktioniert’s:
Mit Hilfe dieses Formular für Freistellung von Ehrenamtlichen
kannst Du bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung bei Deinem Arbeitgeber die Freistellung beantragen. Dazu schreibst Du am besten eine Email ans Diözesanbüro info@dpsg-speyer.de mit Deiner Anschrift, Deinem Geburtsdatum, sowie dem Ort und dem Zeitraum der Veranstaltung, für welche Du die Freistellung beantragen möchtest. Dann schicken wir Dir das von uns ausgefüllte Formular zu, sodass Du es bei Deinem Arbeitgeber vorlegen kannst. Wenn er die Freistellung bestätigt, reichst Du bis 2 Monate nach der Veranstaltung das ausgefüllte Formular beim Land ein.