Beschluss 3: Formale Voraussetzungen für Modulteamerinnen und -teamer
Die Diözesanversammlung hat beschlossen: Modulteamerinnen und -teamer werden vom Diözesanvorstand berufen. Voraussetzung hierfür ist:
- die abgeschlossene Modulausbildung sowie
- die einmalige Teilnahme am Modulleitungstraining oder jeweils vergleichbare Qualifikationen.
Für die Berufung zur/zum verantwortliche/n Teamer/in gilt zusätzlich die Regelung aus dem Gesamtverbandlichen Konzept „Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder“ [*]: „Die verantwortlichen Teamer/innen im Bereich der Module haben ihre Woodbadge-Ausbildung
abgeschlossen.“
Mindestens zwei Drittel der Teamer/innen von Ausbildungsveranstaltungen zu den Modulen 1, 2 und 3, außer 3 b und c, sowie Einstieg Schritt 2 müssen berufene Modulteamer/innen sein. Alle Teamer/innen müssen ihre Modulausbildung abgeschlossen haben. Pro
Ausbildungsveranstaltung ist ein/e verantwortliche/r Teamer/in notwendig.
[*] Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzept, 2. Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Stand November 2008.
Antragsteller: Diözesanleitung
Abstimmungsergebnis: | |
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Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |