Durch die Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 sind alle in der Jugendarbeit Tätigen, Ehrenamtliche und Hauptamtliche, aufgefordert, ein „Erweitertes Führungszeugnis“ (EFZ) vorzulegen. Damit soll verhindert werden, dass einschlägig, im Sinne einer Kindeswohlgefährdung, vorbestrafte Personen mit Kindern und Jugendlichen in intensiven Kontakt kommen können. Die Einsichtnahme erfolgt innerhalb der DPSG – niemals über das Jugendamt! Der DPSG-Bundesverband bietet die Einsichtnahme im Mitgliederservice des Bundesamt Sankt Georg e.V. an. Zum Nachweis wird eine Benachrichtigung erstellt, die die Einsichtnahme mit Hilfe von NaMi bestätigt. Ihr erhaltet zu Dokumentationszwecken dann eine Bescheinigung über die erfolgte Einsichtnahme. Ein NaMi-Zugang ist erforderlich.
Die Stammesvorstände sind dafür verantwortliche, dass alle Leiterinnen und Leiter des Stammes das Erweiterte Führungszeugnis einreichen.
Hier sind die einzelnen Schritte beschrieben, die jede*r Leiter*in absolvieren muss:
1. NaMi-Zugang beantragen
Gehe mit deinem Browser auf die Seite https://nami.dpsg.de und klicke dort auf „Zugang beantragen“. Auf der nächsten Seite musst du deine Mitgliedsnummer und dein Geburtsdatum (Format: TT.MM.JJJ) eingeben. Deine Mitgliedsnummer findest du entweder auf dem Adressetikett auf deiner mittendrin oder kannst sie bei deinem StaVo oder im Diözesanbüro erfragen. Nach dem Klick auf „Zugang beantragen“ erhältst du eine E-Mail mit deinem Passwort an dein in NaMi hinterlegtes E-Mail-Konto.
2. Erweitertes Führungszeugnis beantragen
Melde dich mit deiner Mitgliedsnummer und deinem Passwort bei NaMi an. In der rechten oberen Ecke findest du den Button „Führungszeugnis“. Nach einem Klick darauf kannst du „Antragsunterlagen“ auswählen und somit eine dreiseitige PDF-Datei herunterladen. Die erste Seite beinhaltet einige Erklärungen zum EFZ und eine Anleitung, wie mit den anderen beiden Seiten zu verfahren ist. Nimm die Ehrenamtsbescheinigung (zweite Seite) und gehe damit persönlich zu deinem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro, um dein Erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Dabei benötigst du deinen Personalausweis. Aufgrund der Ehrenamtsbescheinigung bekommst du das EFZ kostenfrei. In der Regel dauert es zwischen einer und vier Wochen, bis dir das EFZ zugesandt wird.
3. An den Mitgliederservice schicken
Sobald du dein Führungszeugnis erhalten hast, sendest du es gemeinsam mit der ausgedruckten und unterschriebenen Einverständniserklärung (dritte Seite) zur Einsichtnahme an das Bundesbüro der DPSG in Mönchengladbach. Dort wird es formal und inhaltlich überprüft und in NaMi erfasst. Anschließend wird das Führungszeugnis vernichtet. Im Bundesbüro dauert die Bearbeitung ca. eine Woche. Danach kannst du die Bescheinigung über die erfolgte Einsichtnahme über NaMi herunterladen. Nach dem Einloggen wählst du diesmal „Meine Bescheinigungen“ unter dem Punkt „Führungszeugnisse“. Klicke dann in dem sich öffnenden Fenster auf den Eintrag und dann auf „Anzeigen“. Dort kannst du es mit einem Klick auf „Download“ herunterladen.
4. Bescheinigung an den StaVo übergeben
Dann kannst Du die Bescheinigung einfach ausdrucken und an Deinen StaVo übergeben.